Allgemeine Geschäfts- & Lieferbedingungen^



§ 1 Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäfts- & Lieferbedingungen (AGB) gelten im geschäftlichen Verkehr mit allen Vertragspartnern der Firma Mega-KD Bau GmbH. Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen und bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung in einen Vertrag unserer schriftlichen Zustimmung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§2 Vertragsbestandteile

Vertragsbestandteile sind, soweit vorhanden, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse, Verkaufspreisauflistungen und sonstige Unterlagen, soweit sie im Vertrag/Angebot/Auftragsbestätigung vorhanden sind. 

2.1. Gültigkeit erlangen nur schriftlich bestätigte Verträge oder die Unterzeichnung/Bestätigung eines Angebotes/Kostenvoranschlages durch den Auftraggeber. 

§ 3 Angebote & Leistungsumfang

Für Art und Umfang der Leistungen sowie Lieferungen gelten die in der Auftragsbestätigung/Vertrag/Angebot festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung. Nur solche Leistungen und Lieferungen werden erbracht, die schriftlich vereinbart wurden.

§ 4 Bestellung & Auftragsbestätigung

Die Bestellung oder Unterzeichnung eines Angebotes/Kostenvoranschlages ist für den Auftraggeber bindend. Die Mega-KD Bau GmbH kann die Bestellung/Bestätigung innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 5 Ausführung

Ausführungen der Arbeiten folgen der Richtigkeit der Ausführung und nicht der Ästhetik. Soweit nicht in der Leistungsbeschreibung/Vertrag/Auftragsbestätigung/Angebot festgehalten, hat der Auftragnehmer besondere Wünsche wie Höhen Art der Setzungen von Steinen etc. schriftlich einzureichen. Die Mega-KD Bau GmbH haftet nicht für ordnungsgemäße Ausführungen, die ohne jegliche Ausführungsbestätigungen der Ästhetik des Auftraggebers nicht entsprechen. Jegliche Folgekosten die den Ästhetikvorstellungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, sind durch den diesen zu begleichen.

5.1. Besondere Ausführungswünsche des Auftraggebers sind gesondert in Schriftform bei der Mega-KD Bau GmbH einzureichen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Angebote und alle damit verbundenen von uns erstellten Unterlagen und Angaben bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Weitergabe an Dritte ohne unser schriftliches Einverständnis ist daher nicht statthaft.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns auch Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unser schriftliches Einverständnis Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

6.1. Ideen, Planungen, Aufmaße, Entwürfe, Zeichnungen, Angebot sowie Leistungsbeschreibungen bleiben im Eigentum von der Mega-KD Bau GmbH und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Bei ausbleibender Auftragserteilung dürfen diese weder vom Auftraggeber noch von Dritten weiter genutzt werden, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

6.2. Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der Mega-KD Bau GmbH. Wir behalten uns vor über unser Eigentum frei zu Verfügen. Der Auftraggeber willigt ein, bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen, zu jedem Zeitpunkt uns den Zugang zu unserem Eigentum, sei es auch über sein Eigentum/Grundstück, zu ermöglichen. 

6.3. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Auftraggeber die Ware nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

12.1. Bei Betonwaren und Naturprodukten, können Formen, Farben und Strukturen von denen als Beispiel gezeigten Bildern und Mustern der Materialien (z.B. Natursteine, Pflanzen) material- bzw. fertigungsbedingt abweichen. Sie mindern weder den Gebrauchswert noch die Güteeigenschaft und berechtigen nicht zur Beanstandung. 

§ 13 Frist für die Ausführung der Arbeiten

 Die Angaben von Mega-KD Bau GmbH über Ausführungs- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich.

13.1. In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferern) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen. Diese werden dem Auftraggeber zumindest in mündlicher Form bekanntgegeben.

Für solche Verzögerungen haftet die Mega-KD Bau GmbH nicht. 

§ 14 Pauschalpreisangebote

Pauschalpreisangebote sind durch den Auftragnehmer angebotene und festgesetzte Festpreisangebote/Festpreis-Dienstleistungen. Der Auftragnehmer kalkuliert dabei interne Preise, deren Aufschlüsslung auf schriftlicher Anfrage des Auftraggebers durch den Auftragnehmer überreicht werden können. Dabei können einzelne Positionen auch kostenlos angeboten werden. Die Kalkulation einzelner Positionen sind ausschließlich dem Auftragnehmer überlassen und können bei ihm auf Wunsch schriftlich erfragt werden. 

§ 15 Nachunternehmer

Die Firma Mega-KD Bau GmbH kann die Leistungen durch interne Arbeitskräfte ausführen oder durch einen Nachunternehmer ausführen lassen. 

§16 Abrechnung

Abgerechnet wird auf der Grundlage des abgeschlossenen Vertrages. Vor Aushändigung der Schlussrechnung sind wir berechtigt, Zahlungsabschläge bis zu 90 % der erbrachten Leistung anzufordern. Alle Zahlungen sind innerhalb von 10 Werktagen zu bezahlen. Skontoabzüge sind nur nach vorher schriftlich getroffener Vereinbarung zulässig. Zahlungen sind so zu bewirken, dass sie spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist bei uns eingehen. Dies gilt in Sonderheit auch dann, wenn Skonto vereinbart ist.

§17 Abnahme

Dem Auftraggeber wird mit der Schlussrechnung schriftlich die Fertigstellung der Leistung angezeigt. Wünscht der Auftraggeber eine Abnahmebesichtigung, so hat er diese innerhalb von 10 Werktagen gemeinsam mit der Mega-KD Bau GmbH durchzuführen. Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung mit Ablauf der 10 Werktage nach Ausfertigung der Schlussrechnung als ohne Beanstandungen abgenommen. Erscheint die jeweils andere Partei zu dem vereinbarten Abnahmetermin nicht, gilt die Abnahme als erfolgt. Der Wunsch einer Abnahmebesichtigung ist in Schriftform bei der Mega-KD Bau GmbH einzureichen.

17.2. Nimmt der Auftraggeber die Leistung oder Teile der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Tagen nach Beginn der Benutzung als Beanstandungslos erfolgt.

17.3. Vorbehalte wegen bekannter Mängel hat der Auftraggeber sofort schriftlich zu melden und geltend zu machen. Bedenken wegen der Art der Ausführung sind ebenfalls unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dieses gilt auch während der Ausführungsphase. Bei bewussten Verzögerungen der Unterrichtung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber, welche Folgekosten/Mängel für die Bauleistung verursachen, hat der Auftraggeber für etwaige Folgekosten zu haften.

17.4. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

§ 18 Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber den Forderungen der Mega-KD Bau GmbH kann nur wegen aus diesem Vertragsverhältnis beruhenden Ansprüchen ausgeübt werden. Wird ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt ist der Auftragnehmer davon schriftlich (Briefform) binnen 5 Werktagen ab Rechnungsstellungsdatum zu unterrichten. Eine Zurückbehaltung der Forderung kann, selbst wenn es berechtigt ist, nur in angemessener Höhe vorgenommen werden. Etwaige Zurückbehaltungen in nicht berechtigter Höhe sind dem Auftragnehmer mit dem marktüblichen Zinssatz zzgl. 15% p.A. sowie zzgl. MwSt. verzinst zurückzuzahlen.  

18.1. Eine Gewährleistungssicherheit darf durch den Auftraggeber nur dann einbehalten werden, wenn dieses beim Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde.

§ 19 Verzögerung von Lieferungen

Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten rechtzeitig die für die Bauausführung benötigten Materialien bestellt haben, verschiebt sich ein etwa vereinbarter Fertigstellungstermin entsprechend. Wir sind verpflichtet, den Auftraggeber über eintretende Bauverzögerungen zumindest mündlich zu unterrichten. Für dadurch entstehende Verzögerungen/wirtschaftliche Schäden sowie Belastungen können wir nicht haften.

§ 20 Sachmängel

Für Sachmängel haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften (BGB - fünf Jahre). Die Rechte des Bestellers beschränken sich zunächst auf Nachbesserung. Schlägt diese fehl, hat uns der Besteller eine zweite Frist zur Nachbesserung zu setzen, wenn dies zumutbar ist. Nach Fristablauf ist der Besteller dazu berechtigt, die Vergütung zu mindern. Ein Rücktrittsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen. Bei vollständiger Zahlungsverweigerung des Auftraggebers behalten wir uns vor die offene Forderung mit dem marktüblichen Zinssatz zzgl. 15% p.A. zu verzinsen. 

§21 Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich dessen Daten ändern, ist er verpflichtet uns diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

21.1. Macht der Auftraggeber falsche Angaben zu den Daten, sind wir berechtigt, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, von diesem zurück zu treten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt.

§22 Maße

Sämtliche Maße sind Circa-Maße, welche innerhalb der gesetzlichen Normen nach oben oder unten zulässigerweise abweichen können.

§ 23 Fremde Leistungsbeschreibungen / Pläne / Leistungsverzeichnisse / Aufmaße etc.

Soweit die Leistungsbeschreibungen / Pläne / Leistungsverzeichnisse / Aufmaße nicht von uns selbst erarbeitet wurden, wird keine Haftung übernommen. Wird der Auftrag auf Grundlage fremder Leistungsbeschreibungen / Pläne / Leistungsverzeichnisse / Aufmaße etc. erteilt, werden eventuell anfallende Folgekosten der Ausführung durch nicht richtige Angaben des Auftraggebers, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. 

§ 24 Vollmacht

Für die Dauer des Vertragsverhältnisses wird die Mega-KD Bau GmbH bevollmächtigt, alle die Baudurchführung betreffende Maßnahmen mit rechtlicher Wirkung für den Auftraggeber zu treffen.

§25 Form der Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber der Mega-KD Bau GmbH oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform (Brief).

§26 sonstige Hinweise

Wir weisen darauf hin, dass es bei der Bauausführung insbesondere von Umbauarbeiten trotz ordnungsgemäßer Schutzvorkehrungen zu Geräusch- und Staubentwicklung kommen kann. Diese können leider nicht vermieden werden.

26.1. Gebäude können sich trotz ordnungsgemäßer Gründung setzen. Darauf beruhende, nach Setzung des Gebäudes zur Ruhe kommende Setzungsrisse bis zu einem Querschnitt von 0,2 mm stellen regelmäßig keinen Mangel dar.

26.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen oder Zusätze hierzu bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hierauf kann nur schriftlich verzichtet werden.

§ 27 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages, seiner Bestandteile und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche, die dem von den Vertragsparteien nach dem Inhalt des Vertrages Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt, wenn bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird. Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, berühr die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.